Männerpartie – Vatertag bedeutet erhöhte Unfallgefahr
Am 14. Mai ist Vatertag. Traditionell ziehen an diesem Tag viele Männer mit dem Böllerwagen los und kehren in so mancher Kneipe ein, so dass es nicht selten feucht-fröhlich zugeht. Allerdings sollte man dabei sein Auto stehen lassen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) warnt in einer heutigen Pressemitteilung, dass am Vatertag besonders viele Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zu beklagen sind.
Nach vorläufigen Ergebnissen ereigneten sich im Jahr 2014 an Christi Himmelfahrt 232 Alkoholunfälle – mehr waren es nur an Neujahr (273 Unfälle). Im Durchschnitt zählte die Polizei 2014 rund 97 Alkoholunfälle pro Tag. Weit häufiger sind am Vatertag auch Unfälle mit Personenschaden zu beklagen, so die Auswertung der Unfallstatistik.
Auch auf das Fahrrad sollte man besser verzichten. Zwar gilt für Radfahrer eine stolze Grenze von 1,6 Promille. Manch einer kann da nicht einmal mehr geradeaus laufen. Aber wer fahrauffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss bereits ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Sollte der Radfahrer die Verkehrssicherheit gefährden, ist im Zweifel der Führerschein weg!
Private Unfallversicherung beinhaltet Alkoholklausel
Sogar der Unfallschutz ist gefährdet, wenn eine Person volltrunken einen Schaden erleidet. Viele private Unfallversicherungsverträge beinhalten eine sogenannte Alkoholklausel, in der geregelt ist, ab welcher Promillegrenze ein Versicherer die Schadenregulierung verweigern bzw. anteilig kürzen kann. Hier gilt es, in den Vertragsbedingungen nachzulesen.
Vor dem Oberlandesgericht Köln musste eine Versicherungsnehmerin eine bittere Niederlage erleiden, die mit 1,92 Promille von einem Auto angefahren wurde und einen bleibenden Schaden davontrug. Die Unfallversicherung muss in diesem Fall keine Leistung erbringen, da eine durch Alkoholeinfluss verursachte Bewusstseinsstörung Ursache gewesen sei, entschieden die Richter (Aktenzeichen 20 U 107/12). Und sogar die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in Regress gehen und sich einen Teil der Schadenssumme zurückholen, wenn eine fremde Person aufgrund von Alkoholmissbrauch verletzt wird.
Wer sein Auto stehen lässt und andere nicht gefährdet, darf am Vatertag gern ein Bierchen mehr trinken. Schließlich gehört die Herrentagspartie mit Kutschen und festlich geschmückten Wagen seit dem 19. Jahrhundert zum Brauchtum. Und auch Frauen ziehen immer öfter los, um gemeinsam einen draufzumachen – aber bitte mit der erforderlichen Vorsicht!