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Das Landgericht Berlin bestätigte in einem Urteil vom 18.08.2021 (LG Berlin, 23 O 180/18), dass Berufsunfähigkeitsversicherer nicht generell verlangen können, dass Versicherte ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, um Leistungsfälle zu überprüfen.

In einem konkreten Fall hatte ein Kfz-Werkstattbesitzer 2003 eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einer schweren psychischen Erkrankung im Jahr 2016 stellte er Leistungsantrag, unterstützt von mehreren psychiatrischen Gutachten. Dennoch forderte der Versicherer zusätzliche Informationen und verlangte eine pauschale Schweigepflichtentbindung.

Pauschale Forderungen nach Schweigepflichtentbindung sind rechtswidrig

Das Gericht urteilte, dass der Versicherer bereits mit den vorliegenden Gutachten den Leistungsfall hätte prüfen können. Die pauschale Forderung nach Schweigepflichtentbindung sei rechtswidrig, da der Versicherer nicht darlegen konnte, warum dies erforderlich sei. Eine wirksame Einwilligung des Versicherten fehlte.

Das Urteil betont das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und fordert einen Dialog zwischen Versicherten und Versicherern über erforderliche Daten zur Leistungsprüfung. Eine pauschale Schweigepflichtentbindung könnte sensibelste Daten ohne angemessene Kontrolle preisgeben und steht somit im Konflikt mit Datenschutz und Selbstbestimmungsrecht.

Viele Deutsche überprüfen jährlich ihre Kfz-Versicherung. Was für die Absicherung des eigenen Autos gilt, sollten sich Verbraucher aber auch für den restlichen Versicherungsschutz in den Kalender schreiben. Denn Änderungen der Lebensverhältnisse oder auch die Teuerung von Waren können dazu beitragen, dass die Versicherungssummen nicht mehr “up to date” sind.

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Die Nachwehen der Coronapandemie, der Ukraine-Krieg aber auch der Fachkräftemangel vielerorts ließ die Preise kräftig steigen. Auch Anfang 2023 lag die Inflationsrate bei 8,7 Prozent. Laut Zahlen der globalen Datenbank Statista sanken die Raten stetig. Im November lag der Wert noch bei 3,2 Prozent.

Was viele Deutsche nicht wissen: Die Inflation kann auch dazu beitragen, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den bestehenden Verträgen nicht mehr ausreichen. Ein gutes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: Steigen die Preise dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue auf.

Das gilt aber nicht nur für den Privatbereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Weil Handwerker-Leistungen und Materialien teurer werden, kostet es auch mehr Geld, im eigenen Betrieb einen Schaden zu beheben. Was hierbei zusätzlich bedacht werden muss, sind mögliche Verzögerungen in der Lieferkette. Sie tragen nämlich dazu bei, dass auch eine Betriebsunterbrechung unter Umständen länger dauert, wenn sich Reparaturen ebenfalls verzögern. Insbesondere Sach- und Bauschäden sind derzeit Preissteigerungen ausgesetzt, da Wiederaufbau und Reparaturen an die Material- und Arbeitskosten gekoppelt sind. Hier droht also eine Unterdeckung, wie mehrere große Versicherer in diesem Jahr warnten.

Grundsätzlich aber empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und die vereinbarten Leistungen anzupassen. Beispiel Hausratversicherung: Wurden jüngst größere Anschaffungen getätigt oder werden gar neue Wertgegenstände in der Wohnung aufbewahrt? Auch dann reicht unter Umständen die vereinbarte Summe nicht mehr aus. Oder der Wertgegenstand ist gar nicht im Schutz inbegriffen, weil der alte Vertrag hierfür streng gedeckelte Leistungen vorsieht – oder gar einen Ausschluss. Schon kleine Änderungen können bei bestimmten Verträgen zu Unterversicherung führen: sei es ein höherer Lohn, ein neues Arbeitsverhältnis oder die erstmalige Planung einer längeren Urlaubsreise. Auch neue Gesetze der Bundesregierung können zu einem Anpassungsbedarf führen. Wer einen Versicherungscheck wünscht, sollte folglich nicht zögern!

Psychische Erkrankungen sind für die meisten Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung verantwortlich. Frauen sind besonders oft von psychischen Erkrankungen betroffen.

Das Analysehaus Franke & Bornberg hat die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie vorgestellt. Dazu hatte das Unternehmen aus Hannover Leistungsfälle von zehn großen Versicherern ausgewertet, die etwa 60 Prozent des Marktes abdecken. Laut der Studie war bei 28,44 Prozent der Leistungsfälle die Psyche der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Wobei der Unterschied zwischen den Geschlechtern gravierend ist. Für 33,56 Prozent der Frauen und 26,11 Prozent der Männer waren psychische Erkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Der zweithäufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind laut der Studie Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie Rückenprobleme, Gelenkerkrankungen, Muskelschmerzen oder Knochenleiden. 22,76 Prozent der Versicherten wurden deshalb berufsunfähig, wobei Osteoporose und Arthritis typische Erkrankungen in diesem Bereich sind.

Auf dem dritten Rang der wichtigsten Gründe für Berufsunfähigkeit stehen Krebs und bösartige Tumore mit einem Anteil von 19,48 Prozent, gefolgt von sonstigen Erkrankungen mit 14,9 Prozent. Krankheiten des Kreislaufsystems (6,14 Prozent) und Unfälle (3,38 Prozent) bleiben auf den hinteren Rängen.

Auch bei Krebserkrankungen gibt es spürbare Unterschiede zwischen Männlein und Weiblein. Hier liegt der Anteil bei Frauen um fast zehn Prozent höher als bei Männern. Während bei den Herren der Schöpfung wegen bösartiger Neubildungen 15,71 Prozent der Fälle in die Berufsunfähigkeit führte, waren es bei den Damen 25,12 Prozent.

Gleichzeitig führten Krankheiten des Kreislaufsystems, Muskulatur und Skelettsystem sowie Unfälle unter Männern (24,91 Prozent) deutlich häufiger zu einer Berufsunfäigkeit als bei Frauen (18,80 Prozent). Das gilt auch für Unfälle.

Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen deutlich zu, zeigt der jüngste AOK Fehlzeiten-Report. Daraus wird auch ersichtlich, in welchen Branchen besonders viele Betroffene tätig sind.

Kürzlich veröffentlichte die AOK ihren Fehlzeiten-Report. Die Auswertungen zeigen, dass die beruflichen Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen von 2012 bis 2022 um 48 Prozent zugenommen haben, während bei allen anderen Erkrankungsgruppen ein Anstieg von 35 Prozent zu verzeichnen war. Von diesen 35 Prozent war der größte Teil auf die pandemiebedingten Höchststände der Atemwegserkrankungen im Jahr 2022 zurückzuführen.

Im Vergleich mit anderen Erkrankungen zeigte sich zudem, dass psychische Erkrankungen häufig mit besonders langen Fehlzeiten einher gehen. Bei Atemwegserkrankungen kommt es zu 7,1 Ausfall-Tagen pro Fall. Über alle Erkrankungen hinweg, beträgt die durchschnittliche Ausfallzeit je Fall 11,3 Tage.
Bei psychischen Erkrankungen kam es 2022 in der AOK-Auswertung zu 29,6 Ausfall-Tagen pro Fall.

Psychische Erkrankung: Welche Branchen besonderes betroffen sind

Von den Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen waren im vergangenen Jahr vor allem Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen betroffen, bei denen 14 Prozent aller beruflichen Fehltage auf psychische Erkrankungen entfielen. An zweiter Stelle standen die Branchen “Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung” und “Banken/Versicherungen” mit jeweils 13 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt über alle Berufsgruppen lag bei zehn Prozent.

Wie kann man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen? Welche Vorsorgemöglichkeiten die Deutschen für geeignet halten.

  • Private Krankenzusatzversicherung
    Insgesamt 40 Prozent der Befragten halten Krankenzusatz-Versicherungen für geeignet, um die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. 6 Prozent davon entscheiden sich sogar für die Antwort ‘sehr gut’.
  • Lebensversicherung
    48 Prozent (37 % ‘gut’; 11 % ‘sehr gut’) der Deutschen meinen, eine Lebensversicherung eigne sich.
  • Unfallversicherung
    Ist eine Unfallversicherung geeignet, um vor den finanziellen Folgen einer BU zu schützen? 62 Prozent der Deutschen sagen Ja! (48 % ‘gut’; 14 % ‘sehr gut’).
  • Immobilien
    Zur finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit halten 67 Prozent (43 % ‘gut’; 24 % ‘sehr gut’) Immobilien für geeignet.
  • Sparen
    ‘Sparen’ kommt – wie ‘Immobilien’ – auf 67 Prozent. Allerdings sehen 25 Prozent im Sparen ‘sehr gute’ Möglichkeiten, sich auf die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit vorzubereiten.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
    69 Prozent der Befragten halten die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für gut (48%) oder sehr gut (21%) geeignet, um finanzielle Folgen der BU abzufedern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    48 Prozent sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine ‘gute’, 32 Prozent eine ‘sehr gute’ Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren im Juli 2023 online befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die berufstätige Bevölkerung Deutschlands sowie für Menschen, die noch vor dem Eintritt in ihr Berufsleben stehen (Auszubildende/Studierende).

Selbstständige setzen bei der Absicherung persönlicher Risiken vor allem auf Krankentagegeld- und Krankengeld-Policen. Doch weniger als jeder Dritte verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. beabsichtigt, diese zeitnah abzuschließen.

Das Risikobarometer eines Versicherers versucht zu ermitteln, wie sich Selbstständige gegen Krankheit oder Unfall absichern. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmer oft nicht ausreichend vorsorgen und teilweise falsche Absicherungen wählen. Zum Beispiel sind Unfallversicherungen unter Selbstständigen verbreiteter als Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Auf die Frage, ob sie sich gegen Krankheit oder Unfall abgesichert haben, antworteten immerhin 34 Prozent der Befragten mit “Nein, habe ich auch nicht vor”. 39 Prozent gaben an, dass sie bereits abgesichert sind, während weitere 28 Prozent angaben, es noch nicht getan zu haben, aber es zu planen.

Die häufigste Form der vorhandenen Absicherung ist die Krankentagegeld- und Krankengeldversicherung. 27 Prozent der Selbstständigen haben eine solche Police, und weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Insgesamt sind somit 41 Prozent auf diese Weise abgesichert. Krankentagegeld-Policen zahlen einen bestimmten Betrag aus, wenn die Versicherten aufgrund von Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind.

Die Unfallversicherung ist der zweithäufigste Schutz. Etwa jeder vierte Selbstständige (26 Prozent) hat eine solche Versicherung, weitere 14 Prozent planen den baldigen Abschluss. Damit beläuft sich der Anteil der Unfallversicherungen auf insgesamt 40 Prozent. Die Betriebshaftpflicht wird als dritthäufigste Form der Absicherung genannt, obwohl sie keine spezifische Vorsorge gegen Krankheit oder Unfall darstellt. Die Frage lautete konkret: “Welche Versicherung(en) zur Absicherung persönlicher existenzieller Risiken haben Sie abgeschlossen bzw. planen Sie abzuschließen?”.

Hingegen besitzt nur jeder fünfte Unternehmer (20 Prozent) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, während weitere zehn Prozent den baldigen Abschluss planen.

Es gibt zumindest teilweise ein Bewusstsein für das Risiko. 44 Prozent aller befragten Unternehmer gaben an, dass Krankheit oder Unfall in jedem Fall ein existenzielles Risiko für sie selbst und ihr Unternehmen darstellen würden. Weitere 39 Prozent antworteten mit “eventuell”. Lediglich 14 Prozent verneinten diese Aussage ausdrücklich und sahen somit keine explizite Bedrohung.

Besonders Selbstständige mit kleinen Unternehmen und einem Umsatz bis 70.000 Euro, von denen 295 Personen befragt wurden, sowie Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter, sehen das größte Risiko. 50 Prozent der erstgenannten Gruppe und 51 Prozent der letzteren gaben an, dass Krankheit und Unfall eine existenzbedrohende Gefahr darstellen. Selbstständige großer Unternehmen (Umsatz 150.000 Euro und mehr) sehen Krankheit und Unfall am wenigsten als existenzbedrohend an. Lediglich 33 Prozent von ihnen betrachten dies als “in jedem Fall” eine Bedrohung.

Über die Studie:
Der Spezialversicherer Hiscox erfragt in seinen Risikobarometern regelmäßig, wie Selbstständige und Unternehmen in Deutschland gegen bestimmte Risiken abgesichert sind. Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut infas quo wurde nun im Auftrag des Branchenmagazins Versicherungsmonitor die Studie erweitert, sodass zum Beispiel auch danach gefragt wurde, welche existentiellen Risiken die Selbstständigen für ihr Geschäft sehen und mit welchen Arten von Versicherungen sie persönlich Vorsorge betreiben. Befragt wurden hierbei 600 Personen, die sich in drei Gruppen von Selbstständigen aufgliedern lassen: solche mit einem Umsatz unter 70.000 Euro, einem Umsatz von 70.000 Euro bis 150.000 Euro und Selbstständige mit höherem Umsatz. Die Umfrage soll künftig jährlich wiederholt werden.

Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland hat eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines Versicherers. Besonders niedrig ist die Absicherung bei Kinderlosen: Dabei kann es sogar teurer werden, wenn man mit einem entsprechenden Schutz bis nach der Familiengründung wartet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab. Und ist demnach ein wichtiger Schutz, wenn die Arbeitskraft verloren geht bzw. man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch, die Absicherung niedrig

Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Das Risiko ist also keinesfalls gering: Und oft damit verbunden, dass nicht nur der oder die Betroffene in Armut rutscht, sondern auch die Familie. Speziell, wenn der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin in einer Familie ausfällt, ist das Armutsrisiko hoch, wie zum Beispiel Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Demnach ist der dauerhafte Wegfall der Arbeit einer der wichtigsten Gründe, weshalb Menschen sich verschulden.

Dennoch haben lediglich 43 Prozent der Familien und 47 Prozent der Familien mit Kindern eine entsprechende Vorsorge getroffen. Bei kinderlosen Paaren liegt der Anteil sogar nur bei 39 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung.

Als Hauptgründe für den Verzicht auf eine BU-Absicherung nannten die Befragten die vermeintlich hohen Kosten (genannt von 48 Prozent der Befragten), der Glaube, nicht berufsunfähig zu werden (25 Prozent) und fehlende Information (18 Prozent). Die Angst vor Berufsunfähigkeit war bei Familien mit Kindern etwas ausgeprägter (38 Prozent) im Vergleich zu kinderlosen Haushalten (26 Prozent).

Auch bei den vermuteten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit lagen die Befragten oft daneben. Das Risiko, aufgrund eines Unfalls berufsunfähig zu werden, schätzten 54 Prozent der Befragten als gleich hoch ein wie das Risiko, aufgrund einer psychischen Krankheit dauerhaft aus dem Berufsleben auszuscheiden. Tatsächlich aber sind psychische Erkrankungen laut Branchenverband GDV mit mehr als 30 Prozent der neu bewilligten BU-Renten Hauptursache, während nur acht Prozent der neuen Berufsunfähigen aufgrund eines Unfalls aufgeben müssen.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird folglich von vielen Deutschen noch immer unterschätzt. Und es empfiehlt sich auch nicht, den Abschluss eines entsprechenden Schutzes aufzuschieben, bis das erste Kind da ist. Denn die zu zahlende Prämie ist bei privaten Berufsunfähigkeits-Policen auch abhängig vom Lebensalter und den Vorerkrankungen einer Person. Entsprechend lohnt sich ein zeitiger Abschluss. Für die Umfrage hat Mentefactum im März 2023 1.005 berufstätige Männer und Frauen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt, die in Partnerschaften leben.

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat die Gründe für abgelehnte Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die beiden Hauptgründe für abgelehnte Leistungen das Ausbleiben einer Reaktion der Kunden auf Nachfragen des Versicherers sowie das Nichterreichen des BU-Grades sind.

Laut Morgen & Morgen liegt die häufigste Ursache für abgelehnte Anträge bei 37,62 Prozent aller Fälle darin, dass der Kunde keine Reaktion mehr zeigt. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Antragstellers, der daraufhin wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. Als zweithäufigste Ursache gibt das Unternehmen aus Hofheim am Taunus an, dass Versicherte den versicherten Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreichen. Dies trifft auf 35,06 Prozent aller Anträge zu, bei denen der Versicherer “nein” sagt.

Auf dem dritten Platz liegen mit 11,01 Prozent sonstige Gründe. Weitere 7,66 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verletzt haben soll. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag auf BU-Schutz falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Die Versicherungsgesellschaften prüfen dies jedoch aus Kostengründen erst, wenn der Ernstfall eintritt und eine BU-Rente beantragt wird.

In 5,88 Prozent der Fälle handelt es sich um Anfechtungs- oder Betrugsfälle. Nur in wenigen Fällen führt der Antrag ins Leere, weil Ausschluss- oder Verweisungsklauseln greifen. Während Ausschlussklauseln in 2,14 Prozent der Fälle der Grund für das Ausbleiben einer Zahlung waren, hatten konkrete Verweisungen (0,42 Prozent) und abstrakte Verweisungen (0,21 Prozent) noch weniger Gewicht.

Psychische Erkrankungen sind nach wie vor die Hauptursache für Berufsunfähigkeit, wobei etwa ein Drittel der Leistungsfälle darauf zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr ist ihr Anteil sogar gestiegen.

Diese Erkenntnisse stammen aus Daten, die vom Analysehaus Morgen & Morgen vorgestellt wurden. Demnach waren bei 34,50 Prozent aller Versicherten Nervenerkrankungen die Ursache für Berufsunfähigkeit, während der Wert in der vorherigen Auswertung noch bei 33,51 Prozent lag. Vor zehn Jahren betrug der Anteil etwa 20 Prozent.

Die Aufschlüsselung nach Altersgruppen zeigt, dass Nervenerkrankungen in allen Altersgruppen als Hauptursache auftreten. Das bedeutet, dass vermehrt auch jüngere Menschen von Nervenkrankheiten betroffen sind und daher aus dem Berufsleben ausscheiden. Während bei den über 50-Jährigen nur 30,27 Prozent aufgrund von Nervenerkrankungen berufsunfähig werden, sind es bei den bis 40-Jährigen 35,03 Prozent und bei den 41- bis 50-Jährigen sogar 35,68 Prozent.

Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen, kommentiert: “Dieser Trend wird sich sicherlich fortsetzen. Im aktuellen Ratingjahrgang betrachten wir die Geschäftszahlen von 2021. Die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich zeitverzögert zeigen und sind hier noch kaum abgebildet.” Ludwig fügt hinzu: “Mittelfristig könnte es aber vermehrt BU-Fälle durch Corona geben. Einerseits aufgrund von Long Covid oder psychischen Erkrankungen. Andererseits eventuell durch schlimmere Krankheitsverläufe wegen aufgeschobener Arztbesuche.”

Der zweithäufigste Grund für Berufsunfähigkeit sind laut der Studie Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie Rückenprobleme, Gelenkerkrankungen, Muskelschmerzen oder Knochenleiden. 20,10 Prozent der Versicherten wurden deshalb berufsunfähig, wobei Osteoporose und Arthritis typische Erkrankungen in diesem Bereich sind.

Auf dem dritten Rang der wichtigsten Gründe für Berufsunfähigkeit stehen Krebs und bösartige Tumore mit einem Anteil von 17,35 Prozent, gefolgt von sonstigen Erkrankungen mit 13,45 Prozent. Unfälle (7,60 Prozent) und Herzerkrankungen (7,00 Prozent) bleiben in etwa auf dem Niveau der vorherigen Auswertungen.

Morgen & Morgen zufolge sind die Leistungsauszahlungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im letzten Jahr leicht gestiegen. Derzeit werden rund 275.000 Berufsunfähigkeitsrenten mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro ausgezahlt. Das bedeutet einen Anstieg von etwa 4.000 Renten und rund 100 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sichert Einkommen aus der Hauptbeschäftigung eines Versicherungsnehmers ab – und ist demnach der wichtigste Schutz, sobald man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Körperverletzung dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Deswegen scheint es zunächst ein Widerspruch, Schüler über eine BU-Versicherung abzusichern – Schüler haben ja in der Regel noch keinen Beruf. Und dennoch rät sogar die Stiftung Warentest in ihrem “Finanztest”- Magazin zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Und das hat gute Gründe.

Denn Preis und Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich wesentlich nach Vorerkrankungen und Tätigkeitsprofil eines Versicherungsnehmers. Daraus entsteht der Vorteil: Schüler haben meist noch keine Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Das Risikoprofil des Schülers wird ebenfalls von vielen Versicherungsgesellschaften positiv bewertet – dadurch gelingt der Einstieg in den BU-Schutz sehr kostengünstig. Und der BU-Schutz kann auch vergleichsweise kostengünstig bleiben, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Versicherungsbedingungen müssen gründlich geprüft werden

Wichtig ist es, vor Abschluss einer BU-Versicherung für Schüler die Versicherungsbedingungen zu prüfen. So sollte die Tätigkeit des Schülers als mitversichert im Vertrag festgeschrieben sein. Auch sollten die Produkte keine Anzeigepflicht festschreiben. Denn einige Versicherer schreiben über die Vertragsbedingungen fest, dass ein Berufseintritt oder Berufswechsel zu melden ist – mit der Möglichkeit, das Risiko dann neu zu bewerten und teurere Beiträge zu erheben. Wenn dies aber der Fall ist, ist die Ersparnis durch die Schülerversicherung schnell dahin. Besser sind deswegen Produkte ohne Anzeigepflicht.

BU-Schutz für Schüler: besonders wichtig bei zukünftigem Handwerksberuf

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, sobald ein Kind einen handwerklichen Beruf anstrebt. Denn für schwer arbeitende Handwerker – Fliesenleger etwa oder Dachdecker – ist es ab einem bestimmten Alter praktisch nicht mehr möglich, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Werden doch BU-Prämien nach Berufsgruppen kalkuliert – Handwerksberufe gelten als besonders risikoreich und kommen in der Kalkulation der Versicherer besonders schlecht weg.

Anders aber verhält es sich, wenn Eltern den Handwerker schon als Schüler abgesichert haben. Bei einem Tarif ohne Anzeigepflicht können dann die günstigen Konditionen mitgenommen werden in die Berufstätigkeit. Allerdings sollte man auf eine genügend lange Laufzeit der Police sowie auf eine Nachversicherungsgarantie achten. Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Versicherungssumme erhöhen, sobald zum Beispiel ein Versicherungsnehmer heiratet oder Nachwuchs bekommt.

BU-Schutz: zuverlässig nur beim Experten

Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als äußerst komplex. Wichtig ist, ein passgenaues Produkt für die eigenen Bedürfnisse zu finden. Denn wenn man eine falsche Police wählt, kann es sein: Trotz jahrelanger Zahlung der Prämien hat man keinen genügenden oder sogar gar keinen BU-Schutz. Aus diesem Grund empfehlen selbst Verbraucherschützer, einen BU-Schutz nur bei Versicherungsexperten abzuschließen.