EU-Recht – Private Krankenversicherung – Vorsicht bei EWR-Dienstleistern!

Wenn ein Versicherungsunternehmen seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, darf es auch deutschen Bürgern vom Ausland aus eine private Krankenvollversicherung anbieten. In diesem Zusammenhang spricht man von sogenannten EWR-Dienstleistern (Europäischer Wirtschaftsraum). Und tatsächlich werben in den letzten Jahren vermehrt ausländische Versicherer um deutsche Privatpatienten.

Aktuell warnt die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in ihrem Journal vor den Risiken derartiger Angebote. Zwar unterliegen Versicherungsverträge, die mit EWR-Dienstleistern geschlossen werden, grundsätzlich dem deutschen Recht. Das heißt, rein theoretisch müssen die ausländischen Versicherer dieselben Standards einhalten wie ein deutscher Privatversicherer. Die Verträge dürfen von dem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) formulierten Vorschriften nicht zum Nachteil des Patienten abweichen.

Aber Rechtsstreitigkeiten haben gezeigt, dass es hierbei gefährliche Grauzonen gibt. So haben sich englische EWR-Dienstleister in ihren Vertragsbedingungen die Anwendung der englischen Rechtsprechung zusichern lassen. Hierbei ist nicht schlussendlich geklärt, welches Gericht zuständig ist – Versicherte müssen ein langes juristisches Gezerre befürchten.

Nachteile für den Patienten kann es auch durch einen eingeschränkten Leistungskatalog in der Krankenpflichtversicherung geben. Die Leistungen weichen oft von deutschen Vorgaben ab, so dass medizinische Hilfsmittel und Therapien, auf die ein deutscher Versicherungsnehmer eigentlich Anspruch hätte, nun kostenpflichtig sind. Auch bieten EWR-Dienstleister zum jetzigen Zeitpunkt keine Pflegeversicherung an, so dass sich die Kunden zusätzlich bei einem deutschen Versicherer absichern müssen.

Versicherungsnehmer sollten deshalb gut überlegen, ob sie von solchen EWR-Versicherungen Gebrauch machen. Schließlich geht es hier um die eigene Gesundheit. Wenn man trotz aller Risiken eine solche Krankenversicherung abschließen will, empfiehlt sich vor Vertragsabschluss eine unabhängige Beratung.