Versicherungsaufsicht – Private Krankenversicherung: Mit Tarifwechsel Prämie sparen!
PKV: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Das verspricht für ältere Versicherungsnehmer Beitragsersparnisse. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärt nun, welche Voraussetzungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen.
Privatpatienten haben laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen günstigeren Tarif der eigenen Krankenversicherung zu wechseln, falls dieser gleichwertige Leistungen beinhaltet. Tatsächlich wollen die Krankenversicherungen mit Lockangeboten junge Versicherungsnehmer für sich gewinnen und bieten deshalb oft günstigere Tarife an. Und so können auch Senioren ihre Prämienlast reduzieren, denn eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht.
Welche Voraussetzungen müssen für Tarifwechsel in PKV erfüllt sein?
In einem aktuellen Artikel beschreibt die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, welche Bedingungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen (BaFin-Journal 07/2015). Die BaFin überwacht im Sinne des „kollektiven Verbraucherschutzes“ die Wechselpraxis und passt auf, dass den Versicherungsnehmern keine Nachteile entstehen.
Voraussetzung Nummer 1: Ein Anspruch auf Wechsel besteht nur bei unbefristeten Verträgen. Nur sie unterliegen der Gefahr der sogenannten „Tarifvergreisung“ und damit schnell steigender Prämien. Hintergrund ist der Umstand, dass Tarife mit vielen Senioren im Schnitt höhere Gesundheitskosten haben als solche mit jüngeren Versicherten, einfach weil ältere Menschen rein statistisch öfter krank werden. Umso mehr können auch die Prämien in der PKV steigen.
Die zweite Voraussetzung: Ausgangs- und Zieltarif müssen einen „gleichartigen Versicherungsschutz“ bieten. Damit ist nicht gemeint, dass beide absolut identisch sind, im Gegenteil. Aber sie müssen eine Absicherung für die gleichen Leistungsbereiche bereithalten, etwa gleichsam einen Schutz für Heilbehandlungen bieten. Innerhalb dieser Leistungsbereiche sind wiederum Unterschiede möglich, zum Beispiel der Wechsel von Ein- zu Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt.
Voraussetzung Nummer 3: Ausgangs- und Zieltarif müssen „nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein“. Dies klingt etwas missverständlich, handelt es sich doch um eine private Krankenvollversicherung. Gemeint ist aber nichts anderes, als dass in beiden Tarifen Altersrückstellungen gebildet werden, um Beitragssprünge im Alter aufzufangen – und diese Altersrückstellungen werden vom Kunden in den neuen Tarif mitgenommen!
Die letzte Bedingung für einen Wechsel ist, dass der Zieltarif auch für den Versicherungsnehmer offen sein muss. Zum Beispiel kann kein Selbständiger beanspruchen, in einen Beamtentarif aufgenommen zu werden.
Konsequenzen eines Wechsels
Ein Tarifwechsel ist übrigens nicht mit dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages verbunden. Vielmehr wird die bestehende Police entsprechend abgeändert. Die Anrechnung der Rechte nach diesem Schritt umfasst sowohl positive wie negative Rechtspositionen, wie die BaFin erläutert. Zu den positiven Rechten zählen zum Beispiel Wartezeiten bzw. deren Verzicht darauf, laufzeitabhängige Leistungsstufen (Zahnstaffel) und leistungsfreie Versicherungszeiten für die Beitragsrückerstattung. Negative Rechtspositionen sind z.B. im Herkunftstarif vereinbarte Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Ein Wechsel des PKV-Tarifs kann viele Vorteile mitbringen. Der wichtigste ist wohl die zu erwartende Beitragsersparnis, mit der Prämienanstiege für Senioren aufgefangen werden können. Aber es sind auch Verschlechterungen möglich, etwa der Verlust von Ansprüchen. Denn die Leistungen müssen -wie bereits erwähnt- vergleichbar, aber nicht identisch sein. Deshalb sollte dem Tarifwechsel eine umfassende Beratung vorangehen.